Antwort
Lieber Victor,
wir haben leider nicht ausreichende Informationen von Dir für eine abschließende Beurteilung: Hast Du noch einen gültigen iranischen Pass oder bist Du bereits deutscher Staatsbürger mit Anspruch auf einen deutschen Pass? Welchen Aufenthaltsstatus hast Du?
Grundsätzlich müssen die Daten in Deinem Pass korrekt sein. Sonst kannst Du Schwierigkeiten bekommen, ein Ordnungsgeld kann fällig werden. Der Weg, falsche Daten in den Ausweispapieren zu korrigieren, ist schwierig und auch langwierig.
Dein Aufenthaltsrecht ist aber nur gefährdet, wenn Du falsche Angaben über Deine Identität gemacht hast. Dann kann eine Rücknahme des Aufenthaltstitels vorgenommen werden. Das ist aber bei Dir nicht der Fall. Du hast nicht über Deine Identität getäuscht, es fehlten einfach nur zwei – relativ unbedeutende – Angaben zu deinem Geburtsdatum in deinem Pass.
Es ist schon einmal gut, dass Du eine übersetzte und beglaubigte Geburtsurkunde aus dem Iran hast.
Bei der Registrierung falsch aufgenommene Personalien werden vom Bundesamt grundsätzlich nur korrigiert, wenn später Identitätsdokumente im Original vorgelegt werden, deren Echtheit nach einer Überprüfung auch festgestellt wird. Es macht also keinen Sinn, ohne Vorlage von Dokumenten die Korrektur von Personalien wie dem Geburtsdatum zu beantragen. Nun verlangt die Ausländerbehörde, dass Du einen iranischen Pass vorlegst, die Geburtsurkunde allein reicht ihnen wohl nicht.
Empfehlung
Wir würden Dir empfehlen, nochmals mit Deiner zuständigen Ausländerbehörde zu sprechen und Deinen Aufenthalt generell zu klären. Wahrscheinlich hast Du sogar einen Anspruch auf eine unbefristet Niederlassungserlaubnis.
Viel Erfolg!
Dieser Artikel wurde auch auf Englisch veröffentlicht.
Eine Antwort
Hello,
Danke fuer die tolle Arbeit die ihr hier leistet. Hier ist meine Situation: Ich arbeite mit einem Klienten zusammen der 2016 vom Iran nach Deutschland kam. Er hatte einen fake Fuehrerschein dabei, als einziges Dokument. Der Name war richtig, aber das Geburtsdatum war falsch – zehn Jahre aelter als er in Wirklichkeit ist. Er bekam Asyl, Arbeitserlaubnis, und einen begrenzten Aufenthaltstitel. Nun hat er einen tollen Job bei einer internationalen Firma gefunden die ihn permanent einstellen wollen. Er braucht dazu einen unbegrenzten Aufenthaltstitel/Arbeitserlaubnis. Es ist uns bekannt, dass wenn man bei der Antragstellung fuer einen unbegrenzten Aufenthaltstitel wissentlich falsche Angaben macht, dass er diesen komplett verlieren kann und im schlimmsten Fall deportiert wird. Er war schon einmal bei einem Anwalt, was ihm anscheinend nicht viel gebracht hat. Was sollten wir tun? Gilt das Verjaehrungsgesetz auch fuer die Auslandsbehoerde? Er lebt in chronischer Angst und weil er ja in Wirklichkeit noch sehr jung ist (34 Jahre), und auf dem Papier 44 ist, hat er grosse Zukunftsaengste. Danke fuer Ihre Zeit und Aufmerksamkeit.