Antwort
Lieber Ratsuchender,
toll, was du alles schon erreicht hast! Darauf kannst du stolz sein.
Leider haben wir jedoch nicht genügend Informationen von dir, um abschließend etwas zu empfehlen. Aber vielleicht hilft dir das unten stehende ja etwas weiter.
Voraussetzungen für unbefristete Niederlassungserlaubnis
Grundsätzlich könntest du eine unbefristete Niederlassungserlaubnis nach § 35 Aufenthaltsgesetz beantragen. Folgende Voraussetzungen müssen allerdings erfüllt sein:
- Vollendung des 16. Lebensjahres, auch Volljährige – wie du es jetzt bist – können die Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn die Einreise nach Deutschland im Rahmen des Familiennachzugs und die erstmalige Erteilung der Aufenthaltserlaubnis vor Vollendung des 18.Lebensjahres erfolgte. Das dürfte wohl bei dir der Fall sein.
- 5 Jahre im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis – das dürfte bei dir wahrscheinlich auch der Fall sein.
- Ausbildung oder Lebensunterhalt gesichert: das ist erfüllt, wenn du ordnungsgemäß und regelmäßig die Schule besuchst – auch das ist bei dir erfüllt.
- Keine Straftaten
Wenn die ganzen Voraussetzungen auf dich zutreffen, würden wir dir empfehlen, dich mit der für dich zuständigen Ausländerbehörde in Hamburg in Verbindung zu setzen. Dort kannst du fragen, welche Unterlagen du vorlegen musst, um eine Niederlassungserlaubnis nach § 35 Aufenthaltsgesetz zu beantragen.
Viel Erfolg!