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Aufenthaltstitel verloren – was nun?

Pass und Aufenthaltstitel verloren: Anwältin Angelika Bauer aus unserem Team greift in der Rubrik Frage und Antwort rechtliche Fragen auf. Diesmal geht es darum, wann man ein Anrecht auf eine Fiktionsbescheinigung hat.

Die Antwort:

Lieber Leser,

wir finden es nicht gut, wie die Ausländerbehörde dich und deine Frau behandelt hat. Vielleicht solltest du beim nächsten Besuch eine*n Deutschen*n mitnehmen. Manchmal reagieren die Behörden dann etwas freundlicher.

Deine Frau hat ihre Papiere verloren und ihr habt das sofort bei der Ausländerbehörde angezeigt. Das war schon einmal richtig und sehr gut. Jetzt müssen natürlich neue Papiere beschafft werden und das dauer etwas. Hat Deine Frau denn schon einen neuen Pass erhalten? Ohne einen gültigen Pass kann sie Deutschland nämlich nicht verlassen – unabhängig davon, ob sie einen Aufenthaltstitel oder eine Fiktionsbescheinigung hat.

Wenn ein noch gültiger Aufenthaltstitel vorliegt, wird eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ausgestellt. Das Fortbestehen des bisherigen Aufenthaltstitels wird fingiert. Der Aufenthaltstitel gilt dabei mit allen Nebenbestimmungen (auch hinsichtlich der Verfügungen zur Erwerbstätigkeit) weiter.

Deine Frau sollte also grundsätzlich einen Anspruch auf Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs.4 AufenthG haben. Ihr solltet einmal fragen, warum die Ausländerbehörde eine solche Fiktionsbescheinigung nicht ausstellen will. Dann solltet ihr zu einer Beratungsstelle gehen, die euch in Karlsruhe vertreten können.

Reisen in das Ausland und die Wiedereinreise in das Bundesgebiet sind mit einer gültigen Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 AufenthG möglich. Zusätzlich ist aber ein gültiger Pass erforderlich!

 Eine Reise in die Türkei wäre also möglich mit einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 4 AufenthG ( bitte genau schauen, ob tatsächlich Absatz 4 genannt ist in der Fiktionsbescheinigung), aber deine Frau braucht auch noch ihren gültigen Reisepass.

Viel Erfolg!
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Kategorie & Format
Autorengruppe
Andere Kulturen und Menschen haben Angelika schon immer interessiert. Sie ist viel gereist und hat im Ausland gelebt. Als Rechtsanwältin ist sie auf Asyl- und Ausländerrecht spezialisiert. 2017 hat sie das Flüchtling-Magazin mit gegründet und ist seitdem für die Finanzierung und alle rechtlichen Aspekte zuständig. Bei kohero beantwortet sie die rechtlichen Fragen aus unserer Community. „kohero ist ein großartiges Medium für Geflüchtete und für Deutsche, um sich besser kennen zu lernen und die jeweils andere Kultur zu verstehen.“

6 Antworten

  1. Ich brauche dringend hilfe
    Erstmal moin
    Mein Problem ist das ich meinen Pass Aufenthaltstittel verloren hatte nachdem ich wohnungs- sowie arbeitslos wurde
    Da ich zurzeit in einer unterkunft wohne,
    Gebe ich alles das die Ausländerbehörde mir meine fiktionsbescheinigung ändern,
    Da ich kein Staatsbürger der Russischen Föderation bin, sondern Republik Belarus
    Das problem ist, das ich Angst Habe nach Deutschland nicht wieder zurück zu kommen
    Weil ich keinen Job sowie Wohnung habe
    Es wäre nett wenn ich paar gute tipps bekommen könnte
    Vielen lieben Dank
    MFG Andrei Utsianski

    1. Hallo Andrei,
      so ganz haben wir deine dringende Anfrage nicht verstanden. Wenn Du Deine Papiere verloren hast, mußt du das der Behörde melden und es werden dir neue ausgestellt. Da das aber dauert, bekommst du eine Fiktionsbescheinigung. In dieser wird alles so dokumentiert wie in deinem Aufenthaltstitel. Das heißt, wenn du zum Beispiel eine Arbeitserlaubnis hattest, steht es darin und Du kannst mit dieser Fiktionsbescheinigung auch arbeiten. Mit dieser Fiktionsbescheinigung kannst du auch reisen, wenn sie nach §81 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz ausgestellt ist und du noch einen gültigen Reisepass hast ( aber offensichtlich hast du diesen ja auch verloren). Allein mit der Fiktionsbescheinigung kannst du Deutschland nicht verlassen, vor allem nicht wieder einreisen. Solltest Du eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs.3 Aufenthaltsgesetz haben, kannst Du überhaupt nicht aus Deutschland ausreisen.
      Viel Erfolg und hoffentlich eine nicht zu lange Wartezeit auf Deine Papiere

  2. Guten Tag,

    ich habe meinen Aufenthaltstitel verloren.Ich habe schon einen Termin (am 7.3.2022) bekommen, um meinen Aufenthaltstitel neu zu beantragen, da mein alter Aufenthaltstitel ( noch gültig bis Dezember 2022) leider verloren gegangen ist.
    Allerdings habe ich nächste Woche am 4.2 einen Einbürgerungstest und plane auch im März nach Hause nach Thailand zu fliegen.
    Daher stellt sich mir momentan die Frage, ob es eine Art vorläufiges Dokument gibt, das ich für diese Zwecke verwenden kann und falls ja, wie lange es dauern würde dieses vorläufige Dokument zu bekommen?

  3. Ich brauche dringend eine Hilfe und eine Rat

    Ich hatte in Februar mein Aufenthaltstitel Verloren und das war Gültig noch bis 2025 Jahr. (Damit um 12 Januar Ich hatte für eine Niederlassung Erlaubnis für die Fachkraft Beantragt es immer noch bei Bearbeitung. Wenn das Bringt was). Ich hab schon Flugticket Gebucht und muss Reisen für 28 April weil dachte bekomme Ich Meine Niederlassung Erlaubnis so weit aber leider nicht. ( Ich hatte schon bei Der Polizei Verlust Anzeige gegeben in Februar schon). Also Ich war Mal schon bei der Ausländerbehörde und gefragt ob bekomme Ich eine Fiktion Bescheinigung oder so was zum Reisen. Die Haben geantwortet das sie können nur Verlust Anzeige geben mit dem kann Ich Reisen aber nicht wieder zurück kommen. 🙁

    Herzlichen Dank für ihre Antwort und Rat im Voraus.

    Mit freundlichen Grüß

    Muqimjon

    1. Are you able to travel. Did you get your fiktion document. I am in a similar situation now . i lost my residence permit and i had a ticket book for June 20

  4. Sehr geehrte Damen und Herren

    Ich bin nach iran geflogen und da habe ich meine Aufenthalt verloren ich kann nicht zurück fliegen ich brauche hilfe bitte

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