Antwort
Lieber Ratsuchender,
Eine Fiktionsbescheinigung wird ausgestellt, wenn über einen beantragten Aufenthaltstitel noch nicht entschieden werden kann, z. B. weil
- Unterlagen fehlen oder die Ausländerakte nicht vorliegt,
- ein bestellter elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) vor Ablauf des bisherigen Aufenthaltstitels nicht ausgehändigt werden kann oder
- der Ausgang eines Strafverfahrens abgewartet werden muss.
Liegt ein noch gültiger Aufenthaltstitel vor, wird eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ausgestellt. Das Fortbestehen des bisherigen Aufenthaltstitels wird fingiert. Ich gehe jetzt davon aus, dass das bei dir der Fall ist. Du hast rechtzeitig vor Ablauf deines Aufenthaltstitels den Antrag auf Niederlassungserlaubnis gestellt.
Der Aufenthaltstitel gilt dabei mit allen Nebenbestimmungen (auch hinsichtlich der Verfügungen zur Erwerbstätigkeit) weiter, bis über deinen Antrag entschieden worden ist.
Reisen in das Ausland und die Wiedereinreise in das Bundesgebiet sind mit einer gültigen Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 AufenthG möglich.
Die nach § 81 Absatz 4 AufenthG ausgestellten Fiktionsbescheinigungen berechtigen anders als die nach § 81 Absatz 3 AufenthG ausgestellten Bescheinigungen in Verbindung mit einem anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz zur Einreise in das Bundesgebiet und nach Artikel 21 Schengener Durchführungsübereinkommen zu Reisen innerhalb des Schengen-Raums. Voraussetzung ist neben der Verwendung des vorgeschriebenen amtlichen Vordrucks, dass auf Seite 3 des Trägervordrucks das dritte Ankreuzfeld angekreuzt ist. Ein- und Ausreisekontrollstempel sind im Pass oder Passersatz, nicht aber auf der Fiktionsbescheinigung anzubringen.
Du solltest einmal überprüfen, ob die Ausländerbehörde die Fiktionsbescheinigung vielleicht irrtümlicherweise nach § 81 Abs.3 AufenthG ausgestellt hat und das auch so zitiert hat. Dann wäre es nämlich nicht möglich, ins Ausland zu reisen. Oftmals steht dann auf dem Trägervordruck „ gilt nicht für Auslandsreisen“. Dann sollte die Fiktionsbescheinigung korrigiert werden.
Ich weiß nun nicht, wohin du reisen möchtest. Unter Umständen brauchst du noch ein Visum für das zu besuchende Land. Auf jeden Fall brauchst Du aber zusätzlich zu der Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs.4 AufenthG ein gültiges Reisedokument (nationaler Reisepass, blauer Flüchtlingspass nach GFK oder grauer Passersatz).
Hier noch einmal der Gesetzestext:
- 81 AufenthG
Beantragung des Aufenthaltstitels
(1) Ein Aufenthaltstitel wird einem Ausländer nur auf seinen Antrag erteilt, soweit nichts anderes bestimmt ist.
(2) Ein Aufenthaltstitel, der nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach § 99 Abs. 1 Nr. 2 nach der Einreise eingeholt werden kann, ist unverzüglich nach der Einreise oder innerhalb der in der Rechtsverordnung bestimmten Frist zu beantragen. Für ein im Bundesgebiet geborenes Kind, dem nicht von Amts wegen ein Aufenthaltstitel zu erteilen ist, ist der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt zu stellen.
(3) Beantragt ein Ausländer, der sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält, ohne einen Aufenthaltstitel zu besitzen, die Erteilung eines Aufenthaltstitels, gilt sein Aufenthalt bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als erlaubt. Wird der Antrag verspätet gestellt, gilt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde die Abschiebung als ausgesetzt.
(4) Beantragt ein Ausländer vor Ablauf seines Aufenthaltstitels dessen Verlängerung oder die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels, gilt der bisherige Aufenthaltstitel vom Zeitpunkt seines Ablaufs bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als fortbestehend. Dies gilt nicht für ein Visum nach § 6 Absatz 1. Wurde der Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels verspätet gestellt, kann die Ausländerbehörde zur Vermeidung einer unbilligen Härte die Fortgeltungswirkung anordnen.
(5) Dem Ausländer ist eine Bescheinigung über die Wirkung seiner Antragstellung (Fiktionsbescheinigung) auszustellen.
(6) Wenn der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug zu einem Inhaber einer ICT-Karte oder einer Mobiler-ICT-Karte gleichzeitig mit dem Antrag auf Erteilung einer ICT-Karte oder einer Mobiler-ICT-Karte gestellt wird, so wird über den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs gleichzeitig mit dem Antrag auf Erteilung einer ICT-Karte oder einer Mobiler-ICT-Karte entschieden.
Wir wünschen Dir einen schönen Urlaub!
25 Antworten
Hallo Frau Willigerod Bauer, wie kann ich Sie kontaktieren?
Dear Angelika,
I am living and working in Germany from past 5+ years and have a valid residence permit to stay in Germany.
Recently I lost my residence permit card which I already reported to Auslander Buro in my city(Wiesloch).
I applied for new residence permit card which will take 2-3 months to receive and Auslander buro issued me a lost report..
I also requested to my Auslander buro to issue me Fiktionsbescheinigung but they told that they can not do it as my residence permit is still valid for 23.04.2021.
I want to travel to India on but not sure how I can travel on lost report document.
Could you please guide me if I can travel still travel and come back to Germany on lost report document.
If not what will be the alternative document is should get for hassle free entry to Germany.
Thanks,
Saurabh
Hallo Saurabh Dubey,
eine so genannte Fiktionsbescheinigung wird Personen ausgestellt, die sich in Deutschland aufhalten und die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis beantragt haben, über den die Ausländerbehörde nicht gleich entscheiden kann oder will (§ 81 AufenthG). Insofern war die Auskunft der Ausländerbehörde richtig, dass sie keine Fiktionsbescheinigung ausstellt, denn Du hast ja bereits einen Aufenthaltstitel.
Wir gehen davon aus, dass Du noch im Besitz eines gültigen indischen Passes bist. Um wieder von Indien nach Deutschland einzureisen, benötigst Du ein Visum, denn Dein Aufenthaltstitel ist ja abhanden gekommen. Wir gehen davon aus, dass die Anzeige über den Verlust des Aufenthaltstitels bei der Ausreise aus Indien nach Deutschland nicht ausreicht. Du müßtest in Indien bei der deutschen Botschaft dann ein Visum beantragen. Die Botschaft fragt dann an Deinem Wohnort ( Wiesloch) nach. Du kannst aber versuchen, bei der Ausländerbehörde eine Vorabzustimmung zur Visaerteilung zu erhalten. Diese mußt Du dann in einem verschlossenen Umschlag bei der Visabeantragung in Indien vorlegen. Mit so einer Vorabzustimmung kann das Visum schneller erteilt werden. Du kannst Dich auch an die Deutsche Botschaft in Indien wenden und fragen, ob die Verlustanzeige ausreichend ist, Dir die Wiedereinreise nach Deutschland zu erlauben.
Hey kann ich mit eine Fiktionbescheinigung über die Grenze nach Kroatien fahren ?
Hallo, ich habe eine Frage zu Fiktionsbescheiningung &81, 4, diese Fiktionsbescheinigung bedeutet, dass der Aufenthalt als fortbestehend gilt bis endgültig entschieden wird. Ich habe gelesen, dass man damit reisen kann, zum Beispiel nach Schweden. Die Fiktionbescheiningung ist aber nur bis Ende August gültig, ich kann im Internet einen neuen Termin für die Verlängerung beantragen. Kann ich nach dem 31 August nach Deutschland aus Schweden einreisen, auf Grund dieses Termins, wenn er im September liegt, zum Beispiel und meine Fiktionsbescheinigung abgelaufen ist?
Vielen Dank im Voraus
Herzliche Grüße
Majd Nadaf
hallo,
ich war gestern und heute bei der Ausländerbhörde in Karlsruhe und wure dort sehr grob behandelt.
meine Frau hat ihr aufentahltstittel und Reisepass verloren und wir haben ende April die Verluste gemeldet.
da hat man uns gesagt so bald wir das pass vom Konsulat bekommen sollen wir her kommen dann bekommen wir ein finktionsbescheinigungs Kleber auf den Reisepass.
dann hat man uns ein Termin gegeben und bei dem Termin wird jetzt plötzlich gesagt das so was nicht gibt und das ein Ersatz bis das neue aufenthalttittel kommt nicht gibt.
Und später verlangt ein Teamleiter beweis warum sie ausreisen will und sagt nach seinen eigenen ego er wird nichts geben
was ist die Rechtslage?
1.Müssen die mir die Fiktionsbescheinigung geben
2.kann ich dann mit der Bescheinigung auch über Serbien nach Türkei ein und ausreissen?
Fatih YurdakulLG
hello my mrs angella i have a question to aks you regarding to fiktionbescheingung 81 ag 3 how can i change it to a resident permit hoping for a postive response stay bless yours hagie touray
Guten Tag Frau Anwältin ich habe eine Problem mit meiner funktions Bescheinigung ich will nach Pakistan reisen kann ich mit 81 Absatz 4 nach Pakistan reisen wann das nicht auf Reisepass verkuppelt istausländerbehörde sagt ich kann von hier reisen aber ich kann nicht wieder zurück im bundesgebiet kommen
Lieber Ratsuchender,
wenn du eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs.4 Aufenthaltsgesetz hast, kannst du grundsätzlich mit einem gültigen Reisepass und dieser Bescheinigung reisen. Dir ist jederzeit die Wiedereinreise nach Deutschland erlaubt. Dennoch solltest du dich, solange du im Besitz einer Fiktionsbescheinigung bist, bei der Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) des Reiselandes erkundigen, ob eine problemlose Ein- und Ausreise möglich ist.
Liebes Team Flüchtling-Magazin,
meine Fiktionbescheinigun hat Nummer vom meinem alte Pass. kann ich mit dieser Fiktionbescheinigun nach dem Ausland reisen?
Mit freundlichen Grüßen
Maryam Shabanzadeh
Liebe Maryam,
wenn deine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs.4 Aufenthaltsgesetz ausgestellt ist, kannst Du reisen. Wenn sie allerdings einen anderen Ansatz enthält, kannst Du Deutschland nicht verlassen, erst wenn Du Deinen Aufenthaltstitel in elektronischer Form hast. Du brauchst aber auf jeden Fall noch einen gültigen Reisepass und unter Umständen ein Visum.
Dear Mrs. Bauer,
I have a question about traveling.
Because of the pandemic my residence permit termin is postponed but now I have the document of Fiction certificate , is it possible to travel to my country which is Kosovo.
Best, Mendrit
Dear Mendrit,
the Fiktionsbescheinigung is a Standby Document for the real document until there is taken a decision about your real document. If you have a Fiktionsbescheinigung according to § 81 Abs.4 Aufenthaltsgesetz it is possible to travel outside Germany. If you have a Fiktionsbescheinigung according to § 81 Abs.3 Aufenthaltsgesetz you are not allowed to travel outside Germany. For your travel you also need a valid passport. So please have a look in your Fiktionsbescheinigung according to which paragraph it was issued.
Good luck
Angelika Bauer
Hallo , sehr interessant. Leider sehe ich kein Datum .. frage trotzdem
das die Fiktionsbescheinigung ja so ein schönes ur-deutsches Ding ist .. hat man dann im Ausland bei Rückreise kein Problem? weil der eAT ja einen Ablauf ausgibt und meines Wissens gucken die Grenzbeamten doch nur darauf? die Inhalte der Fiktionsbesch. kann ja von einem nicht Deutschen nicht gelesen werden und die Besonderheit mit 81 Abs. 4 (wo das Kreuz bei meinem Freund steht) ist ja nur dem deutschen Grenzbeamten bekannt , aber nicht dem Beamten im Ausland.
Trotzdem keine Gefahr einer Ausreise ??
viele Dank vG
Sehr geehrte Frau Angelika Bauer Ich lebe in Deutschland und habe einen libanesischen Pass und eine Fiktionsbescheinigung. Kann ich nach Georgien reisen, wenn ich weiß, dass die Libanesen kein Visum benötigen, um in die georgischen Länder einzureisen?
Lieber Ratsuchender,
wir wissen jetzt nicht, nach welchen Vorschriften Deine Fiktionsbescheinigung ausgestellt ist. Steht darin, dass die Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz ausgestellt wurde, kannst Du damit und einem gültigen Reisepass nach Georgien aus- und wieder nach Deutschland einreisen. Sollte sie aber nach anderen Vorschriften ausgestellt sein, ist das nicht möglich. Also bitte einmal ganz genau schauen nach welchem Absatz des § 81 sie erteilt wurde.
Gute Reise
Hallo Frau Bauer,
Wir bekamen unsere zweite Tochter im Januar 2021, und der Reisepass (auf Grund der Corona) kam erst gestern an.
Mit der Ausländerbehörde hatten wir schon letzte Woche ein Telefonat, und heute erneut. Die erste Auskunft war dass wir eine Fiktionsbescheinigung bekommen mit der wir reisen können, was wir auch diesen Sommer unbedingt machen müssen. Beim nächsten Telefonat, wo wir noch etwas für das Antrag fragen mussten, wurde uns mittgeteilt, dass wir keineswegs reisen können, weil das Kind im Bundesgebiet geboren wurde. Jetzt ist es so das wir ein paar Beispiele haben wo sich Leute in der gleichen Situation wie wir (andere Stadt) befinden, und trotzdem eine Fiktionsbescheinigung , mit der die Reisen können, bekommen haben. Auf Grund von dessen, und auf Grund von der Tatsache dass die erste Angestellte gesagt hat dass es ohne Probleme gehen wird, bin ich der Meinung das es für die Erteilung irgendwelche Ausnahmen gibt. Können Sie mir bitte sagen was sind denn eigentlich die Kriterien für die Erteilung, bzw. was können wir tun um die zu erhalten (anscheinend ist es möglich)? Wie schon gesagt, wir müssen diesen Sommer aus privaten Gründen verreisen, und wenn wir auf den Aufenthaltstitel warten, können wir vor September nirgends (wurde heute von der Ausländerbehörde bestätigt)
Besten Dank und vG
Hallo Ahmed,
Eine Fiktionsbescheinigung wird Personen ausgestellt, die sich in Deutschland aufhalten und die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis beantragt haben, wenn die Ausländerbehörde nicht gleich entscheiden kann oder will. Damit ihr mit Eurem Kind aus- und wieder einreisen könnt, muss die Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz ausgestellt sein und es muss einen gültigen Pass haben.
Wir wissen jetzt nicht, welchen Aufenthaltsstatus ihr habt und welchen ihr für euer neugeborenen Kind beantragt habt. Sind eure Aufenthaltstitel noch gültig? Sind sie abgelaufen oder laufen demnächst ab, kann die Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel für das neugeborene Kind erst ausstellen, wenn über den Aufenthaltstitel des jeweiligen Elternteils entschieden wurde. Vielleicht ist das bei Euch der Fall und ihr bekommt für euer Kind deshalb keine Fiktionsbescheinigung. Sonst ist es üblich, dass es eine Fiktionsbescheinigung gibt. Ihr solltet noch einmal mit der Ausländerbehörde sprechen und deutlich machen, dass ihr eine dringende Reise ins Ausland machen müßt, bei dem euer Kind dabeisein muss.
Wir wünschen Euch viel Erfolg und gute Reise
hallo frau angelika
ich bin aferdita aus kosovo
wohne in krefeld , ich habe eine problem mit fiktionbeschenigun ich habe 81.3.1 beschenigun mit dis ich kann reisen , aber problem ist
ch habe es nicht verstanden dis dokument ☹und i machen reisen nach kosova mit 2kinder , mein kinder haten pass deutsch. aber jetz problem ist ich kann nicht zurück mit dis dokument ☹ bitte was machen ich , muss zurücke mein kinder haten termin bei artz , und muss gehen nach kindegarden bitte schreiben mich grüss afro
hallo 🙂
Bitte könnten Sie mir helfen ich habe eine Frage
kann ich mit dem fiktionbescheinigung (ausbildung) nach Spanien reisen ich habe noch nicht eine auftenhaltstitel
vielen Dank
Hola mi nombre es olancie tengo una pregunta estoy casada con un alemán y fui a cambiar la visa con laque en tre Alemania por una recidencial pero me dieron una fiktion 81 página 4 por 6 meses kiero saber si después de eso 6 meses medan la recidencial temporal .
Sehr geehrte Frau Bauer,
Ich hoffe, dass Sie Gesund sind.
Ich habe eine frage und zwar, meine Frau hat eine Aufenthaltstitel und sie hat auf eine Verlängerungsantrag beantragt.
Wir waren vor einem Monat bei Außlenderbehörde und Sie haben gesagt, dass sie am 02.03 Ihre neue Aufenthaltstitel bekommen.
Kann sie vor ihren Termin mit Fiktionsbescheinigung nach Lebanon einreisen?ihren Fiktionsbescheinigung ist bis 17.01.2023 gültig.
Danke für Ihre helfe.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Anwältin,
Heisst Sary, Wollte Sie was bitte frage. Hab 2 Tochter, als ich von der zweiter schwanger war, hatte Einbürgerung Antrag gestellt aber nach dem Geburt deutsch geworden. Das Problem sie braucht eine kamerunische pass und ein auffenhalt um den deutschen Pass zu bekommen und in der Zeit hab meine Reise gebucht. Ausländerbehörde will mich jetzt für sie eine fiktionsbescheinigung ausstellen und der Man meinte, dass ich mit ihr nicht reisen darf, achso mir wundert nur warum ein Kind von deutsche so ein Beschränkung so hat, Das stimmt sie ist vor dem Einbürgerung geboren aber sie wird doch paragraph 28 bekommen und ich denke so sollte auch in ihre fiktionsbescheinigung sein oder?
Möchte gerne bitte von Ihnen lesen.
Danke im voraus
Herzlichen Grüßen
Sary
Sehr geehrte Anwältin,
ich habe eine frage ,kann man mit Fiktionsbescheinigung 81abs 4 nach Iran reisen
mit gültige afghanische reisepass
Mit freundlichen Grüßen
zahra
Hallo Frau Angelika
Ich habe Fiktionsbescheinigung 81abs 4
ich lebe seit 7 Jahren und 8 Monate in
Deutschland
ich habe einen reisepass beim syrische
Botschaft beantragt seit 8 Monaten habe ich keine Rückmeldung
Meine Frage ist ob kann ich mit
Mein fiktionsbescheinigung Kann ich mich einbürgern lassen?
Mit besten Dank