Welche Papiere braucht das Standesamt für eine Heirat?

Die Ratsuchende möchte ihren nigerianischen Verlobten heiraten. Das Standesamt benötigt hierfür unterschiedliche Papiere. Wie verhält es sich in diesem Fall mit Extragebühren? Anwältin Angelika hilft weiter.

Antwort

Liebe Cathrin,

leider wissen wir nicht, welchen Aufenthaltsstatus dein Verlobter aus Niger hat. Ist sein nigerianischer Pass bei der Ausländerbehörde, weil dort noch ein Verfahren anhängig ist?

Es gibt einen Beschluss eines deutschen Verwaltungsgerichts. Das besagt, dass „im Falle einer beabsichtigten und unmittelbar bevorstehenden Eheschließung eines Ausländers mit einer deutschen Staatsangehörigen es die Grundrechtsvorwirkung aus Art. 6 GG erfordert, dass von der Ausländerbehörde ein dort verwahrter Pass oder ein dort verwahrtes Passersatzpapier- jedenfalls in Form einer beglaubigte Fotokopie – an den Ausländer herausgegeben wird“. (VG Sigmaringen = Beschluss vom 10.10.2007 – 9 K 1389/07 -). § 15 AsylVfG, § 50 AufenthG, § 52 GKG, § 3 VwGO, § 87 VwGO, § 123 VwGO, § 154 VwGO, § 920 ZPO. Vielleicht könnt ihr euch bei der Ausländerbehörde auf diesen Beschluss berufen.

Vorlage einer beglaubigten Kopie des Passes

Wenn das Standesamt eine beglaubigte Kopie des nigerianischen Passes verlangt, so geschieht eine solche Beglaubigung in der Regel in Form einer Legalisation der entsprechenden deutschen Auslandsvertretung. Deutschland legalisiert aber inzwischen keine Urkunden mehr für bestimmte Staaten mit unsicherem Urkundenwesen. Dazu zählt leider auch Niger.

Die deutsche Auslandsvertretung kann jedoch im Rahmen der Amtshilfe für deutsche Behörden, dem Standesamt, mit einem Gutachten überprüfen, ob eine Urkunde echt ist. Diese Überprüfung ist sehr zeitaufwändig und kostet viel.

Anmeldung zur Eheschließung

Für die Anmeldung zur Eheschließung müsst ihr bestimmt noch weitere Urkunden deines Verlobten vorlegen, z.B. eine Ehefähigkeitszeugnis. Die Inlandsbehörde muss der Auslandsvertretung die Übernahme der Kosten, die entstehen, zusagen.

Entstehung von Kosten

Normalerweise muss der Urkundeninhaber, also dein Verlobter, eine Sicherheitsleistung für die Kosten hinterlegen, dien manchmal recht hoch sind.

Diese Kosten müssen auch dann erstattet werden, wenn sich die geprüfte Urkunde als falsch erweist. Die Bearbeitung kann mehrere Monate dauern.

Wenn es weitere Schwierigkeiten gibt, solltet ihr zu einem Anwalt gehen, der sich in diesem Rechtsgebiet auskennt.

Viel Erfolg!

Schlagwörter:

Zum Abo: 

Mit deinem Abo können wir nicht nur neue Printausgaben produzieren, sondern auch unsere Podcasts und das Online-Magazin weiter kostenlos anbieten.

Wir machen Journalismus, der zugänglich für alle sein soll. Mit dem Rabattcode koherobedeutetZusammenhalt kannst du einzelne Ausgaben günstiger bestellen. 

Einbürgerung – wie geht das?

Ich lebe jetzt schon so lange in Deutschland, wie kann ich so richtig „Deutsche*r“ werden? 13% der in Deutschland lebenden Menschen haben nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Aber nur 2,5% der

Weiterlesen …
Kategorie & Format
Autorengruppe
Andere Kulturen und Menschen haben Angelika schon immer interessiert. Sie ist viel gereist und hat im Ausland gelebt. Als Rechtsanwältin ist sie auf Asyl- und Ausländerrecht spezialisiert. 2017 hat sie das Flüchtling-Magazin mit gegründet und ist seitdem für die Finanzierung und alle rechtlichen Aspekte zuständig. Bei kohero beantwortet sie die rechtlichen Fragen aus unserer Community. „kohero ist ein großartiges Medium für Geflüchtete und für Deutsche, um sich besser kennen zu lernen und die jeweils andere Kultur zu verstehen.“

Eine Antwort

  1. Hallo,
    ich betreue ehrenamtlich einen syrischen Flüchtling. Er möchte seine Verlobte, die in Syrien lebt, per Vollmacht heiraten. Was muss die Vollmacht beinhalten. Reicht es aus, dass er seine Daten und die Daten der Verlobten in der Vollmacht aufführt und den Namen des zu Bevollmächtigten.
    Vielen Dank!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kohero Magazin