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Frage und Anwort – Pass aus dem Heimatland

Kann ein Pass aus dem Heimatland von der Ausländerbehörde eingefordert werden, wenn man die Aufenthaltserlaubnis verlängern will? Anwältin Angelika Bauer aus unserem Team greift in der Rubrik Frage und Antwort rechtliche Fragen auf. Diesmal geht es darum, was passiert, wenn man keinen Pass vorlegen kann.

Braucht man einen Pass aus dem Heimatland, um die Aufenthaltserlaubnis zu verlängern? Foto: Hussam Al Zaher

Die Antwort

Lieber Ratsuchender,

du hast einen Aufenthaltstitel nach § 25 Abs.5 AufenthG. Die zuständige Ausländerbehörde hat das Abschiebungshindernis tatsächlich als unverschuldet anerkannt und es bleibt voraussichtlich auch länger bestehen. Nach 18 Monaten sollte die Ausländerbehördein in diesen Fällen eine befristete Aufenthaltserlaubnis erteilen. Es darf aber keine Identitätstäuschung vorliegen (z. B. falsche Angabe des Geburtsdatums oder ähnliches). Außerdem müssen alle zumutbaren Anstrengungen zum Erlangen eines Passes erfolglos geblieben sein (z.B. nachweisbare mehrfache und erfolglose Vorsprache bei der Botschaft). Du musst nachweisen, dass man dir nicht zumuten kann, die iranische Botschaft aufzusuchen. Das ist z.B. der Fall, wenn du für den Pass Schmiergeldzahlungen leisten müsstest oder deine Angehörigen in deinem Heimatland gefährdet sein könnten, wenn du einen Pass beantragst bzw. verlängerst.

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Andere Kulturen und Menschen haben Angelika schon immer interessiert. Sie ist viel gereist und hat im Ausland gelebt. Als Rechtsanwältin ist sie auf Asyl- und Ausländerrecht spezialisiert. 2017 hat sie das Flüchtling-Magazin mit gegründet und ist seitdem für die Finanzierung und alle rechtlichen Aspekte zuständig. Bei kohero beantwortet sie die rechtlichen Fragen aus unserer Community. „kohero ist ein großartiges Medium für Geflüchtete und für Deutsche, um sich besser kennen zu lernen und die jeweils andere Kultur zu verstehen.“
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